Bürgerbeauftragte begrüßt Antrag im Landtag
zur finanziellen Entlastung von Pflege- und Heimkindern
Stationäre Jugendhilfeeinrichtungen
Mittwoch, 19. Juni 2019
Die Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni, begrüßt den aktuellen Vorstoß des Landtages, junge Menschen in stationären Jugendhilfemaßnahmen finanziell zu entlasten. „Dass junge Menschen ihr erstes eigenes Einkommen aus einer Ausbildung oder einem Job zum Großteil für die Kosten der stationären Jugendhilfe verwenden müssen, halte ich für unzumutbar. Dies demotiviert geradezu, finanzielle Selbständigkeit zu erlernen und zu erlangen.“ Zu diesem Problem hatte es in der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche bei der Bürgerbeauftragten auch bereits Eingaben von Betroffenen gegeben.
Nach derzeitiger Rechtslage können die jungen Menschen mit bis zu 75 Prozent ihres Einkommens zu den Kosten der stationären Jugendhilfe herangezogen werden. Die Bürgerbeauftragte begrüßt den Antrag der SPD-Fraktion vom 29. Mai 2019 (Drucksache 19/1515), nachdem sich Schleswig-Holstein auf Bundesebene für eine Senkung dieses Kostenbeitrages auf maximal 50 Prozent einsetzen soll. Sie hält jedoch darüber hinaus eine weitergehende Befreiung von der Kostenheranziehung für geboten. „Die jungen Menschen, die es trotz ihres schwierigen Lebensweges schaffen, ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis zu begründen, sollten hierin unterstützt werden. Ihnen sollte die Möglichkeit gegeben werden, Beträge anzusparen, sei es für den Führerschein oder die Zeit nach Beendigung der Jugendhilfe. Dies spiegelt letztlich auch die gesellschaftliche Entwicklung wieder, wonach junge Menschen, die in ihrem Elternhaus aufwachsen, immer später ausziehen und so auch hier in der Regel nicht in so erheblichen Maße für ihre Unterkunft aufkommen müssen“, so El Samadoni.
Weiterhin weist die Bürgerbeauftragte darauf hin, dass den meisten jungen Menschen in stationären Jugendhilfemaßnahmen derzeit sogar noch eine Verschlechterung ihrer finanziellen Situation droht. Während bisher zur Berechnung des Einkommens das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres herangezogen wurde, soll künftig nach dem Regierungsentwurf „Änderungen im SGB IX und anderen Rechtsvorschriften“, der am 17. April 2019 vom Kabinett beschlossen wurde, das Einkommen des laufenden Monats herangezogen werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass künftig vom ersten Tag an der volle Kostenbeitrag erhoben wird, während es nach der bisherigen Regelung eine stufenweise Heranziehung gab. „Dass sich eine derartige Regelung in einem Gesetzesentwurf zum Bundesteilhabegesetz findet, während es parallel einen breit angelegten Beteiligungsprozess zur Reformierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gibt, ist schon bemerkenswert“, äußert El Samadoni. „Umso wichtiger ist es, dass sich die Landesregierung hier für eine Nachbesserung im Rahmen der Bundesratsbefassung einsetzt.“